Stressprävention · § 5 ArbSchG
RELIEF ersetzt Stimmungsbilder durch Messwerte. Sie sehen, wo Belastung entsteht und wo Handeln wirkt.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzliche Pflicht. RELIEF erfüllt sie mit einem wissenschaftlich fundierten, wiederholbaren Verfahren.
Ergebnisse sind vergleichbar – zwischen Einheiten und über die Zeit. So wird aus der Pflicht ein Steuerungsinstrument.
Der Gesetzgeber fördert Gesundheitsprävention mit bis zu 600 € je Mitarbeitendem und Jahr, steuer- und beitragsfrei.