RELIEF – Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung | SCHEELEN®

Stressprävention · § 5 ArbSchG

RELIEF misst psychische Belastung – für Ihre Gefährdungsbeurteilung

§ 5 ArbSchG § 3 Nr. 34 EStG
RELIEF im Einsatz

Alle reden über Stress – wir messen ihn

RELIEF ersetzt Stimmungsbilder durch Messwerte. Sie sehen, wo Belastung entsteht und wo Handeln wirkt.

§ 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Beurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzliche Pflicht. RELIEF erfüllt sie mit einem wissenschaftlich fundierten, wiederholbaren Verfahren.

Die Messung liefert belastbare Werte statt Stimmungsbilder

Ergebnisse sind vergleichbar – zwischen Einheiten und über die Zeit. So wird aus der Pflicht ein Steuerungsinstrument.

Förderfähig: bis 600 € je Mitarbeitendem steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG)

Der Gesetzgeber fördert Gesundheitsprävention mit bis zu 600 € je Mitarbeitendem und Jahr, steuer- und beitragsfrei.

Dokumentiert auf HR ONE, begleitet von NAIA

Messung, Maßnahmen und Dokumentation laufen auf HR ONE. NAIA begleitet Ihre Mitarbeitenden zwischen den Messungen.

Läuft auf HR ONE

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